Apple Files Patent ermöglicht das Remote-Deaktivieren von Geräten, wenn eine nicht autorisierte Verwendung festgestellt wird

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Es gibt einige interessante Gerüchte über eine kürzlich von Apple eingereichte Patentanmeldung, die es dem Unternehmen ermöglicht, elektronische Geräte zu deaktivieren, wenn sie der „nicht autorisierten“ Verwendung für schuldig befunden werden. Wir wissen nicht wirklich, was wir aus dieser Geschichte kochen sollen, aber hier ist was SlashDot muss dazu sagen:

Obwohl die Patentanmeldung nichts Ungewöhnliches ist, zeigen Benutzer mit Jailbreak ihre Besorgnis über das Problem. Wir überlassen die Analyse und Beobachtung Ihrer Meinung, aber nach dem für legal erklärten Jailbreak wird es Apple schwer fallen, dieses Patent zu registrieren. Ich füge auch alle Details zum Patentanspruch bei, damit Sie eine Vorstellung davon haben, was los ist.

1. Verfahren zum Identifizieren eines nicht autorisierten Benutzers eines elektronischen Geräts, wobei das Verfahren umfasst: Bestimmen, dass ein aktueller Benutzer des elektronischen Geräts ein nicht autorisierter Benutzer ist; Sammeln von Informationen in Bezug auf den Betrieb des elektronischen Geräts durch den nicht autorisierten Benutzer als Reaktion auf Bestimmen, wobei die Operation des nicht autorisierten Benutzers Operationen umfasst, die nicht mit der Authentifizierung; und Übermitteln einer Warnmeldung an eine verantwortliche Partei als Antwort auf das Sammeln.

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2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bestimmen ferner umfasst: Bestimmen der Identität des aktuellen Benutzers; Vergleichen der ermittelten Identität mit der Identität eines oder mehrerer autorisierter Benutzer des elektronischen Geräts; und Erkennen, dass die ermittelte Identität nicht mit der Identität von mindestens einem der einen oder mehreren autorisierten Benutzer übereinstimmt.

3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bestimmen ferner umfasst: Identifizieren einer bestimmten Aktivität, die von dem aktuellen Benutzer ausgeführt wird, die verdächtiges Verhalten anzeigt.

4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die bestimmte Aktivität ein oder mehrere Hacken des elektronischen Geräts, Jailbreaking des elektronischen Geräts, umfasst; Entsperren des elektronischen Geräts, Entfernen einer SIM-Karte aus dem elektronischen Gerät und Bewegen mindestens einer vorgegebenen Entfernung von einem synchronisierten Gerät Gerät.

5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Sammeln ferner das Sammeln eines oder mehrerer von Screenshots, Keylogs, Kommunikationspakete, die an das elektronische Gerät geliefert werden, und Informationen, die sich auf ein Hostgerät beziehen, das an das elektronische Gerät gekoppelt ist elektronisches Gerät.

6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Warnmeldung eine allgemeine Nachricht umfasst, die angibt, dass ein nicht autorisierter Benutzer erkannt wurde.

7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Alarmbenachrichtigung mindestens einen Teil der gesammelten Informationen umfasst.

8. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Sammeln von Informationen in Bezug auf die Identität des nicht autorisierten Benutzers als Reaktion auf das Bestimmen; und Sammeln von Informationen in Bezug auf den Standort des elektronischen Geräts als Reaktion auf die Bestimmung.

9. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Beschränken mindestens einer Funktion der elektronischen Vorrichtung als Reaktion auf das Bestimmen.

10. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Übertragen sensibler Daten von dem elektronischen Gerät zu einem entfernten Speicher; und Löschen der sensiblen Daten von dem elektronischen Gerät.

11. Ein elektronisches Gerät, das betreibbar ist, um einen nicht autorisierten Benutzer eines elektronischen Geräts, der elektronischen, zu erfassen Vorrichtung, umfassend: einen Prozessor, der betreibbar ist, um: eine Eingabe von einem aktuellen Benutzer der Elektronik zu empfangen Gerät; festzustellen, dass die Eingabe keinem autorisierten Benutzer des elektronischen Geräts zugeordnet ist; und Aufzeichnen von Nutzungsinformationen des elektronischen Geräts als Reaktion auf das Bestimmen; und Kommunikationsschaltungen, die betreibbar sind, um die Nutzungsinformationen an ein entferntes Gerät zu übertragen.

12. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner umfassend: ein Mikrofon, das zum Aufzeichnen der Stimme des aktuellen Benutzers betreibbar ist; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: die aufgezeichnete Stimme mit Sprachabdrücken eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts zu vergleichen; und festzustellen, dass die aufgezeichnete Stimme nicht mit dem Sprachausdruck eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts übereinstimmt.

13. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner umfassend: einen Herzschlagsensor, der betreibbar ist, um den Herzschlag des aktuellen Benutzers zu erfassen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: den erfassten Herzschlag mit Herzsignaturen jedes autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts zu vergleichen; und festzustellen, dass der erkannte Herzschlag nicht mit der Herzsignatur eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts übereinstimmt.

14. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner umfassend: eine Eingabevorrichtung, die zum Empfangen einer Authentifizierungseingabe zum Authentifizieren eines Benutzers der elektronischen Vorrichtung betreibbar ist; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: zu bestimmen, dass eine vorbestimmte Anzahl aufeinanderfolgender falscher Authentifizierungseingaben empfangen wurde.

15. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner umfassend: eine Kamera, die betreibbar ist, um ein Foto der Umgebung der elektronischen Vorrichtung aufzunehmen; und eine Positionierungsschaltung, die betreibbar ist, um aktuelle Ortsinformationen der elektronischen Vorrichtung zu bestimmen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: das Foto zu geotaggen, indem das Foto mit den aktuellen Ortsinformationen verknüpft wird.

16. Elektronische Vorrichtung nach Anspruch 11, ferner umfassend: einen Beschleunigungsmesser, der betreibbar ist, um ein Schwingungsprofil der elektronischen Vorrichtung aufzuzeichnen; und einen Signalprozessor, der betreibbar ist, um das aufgezeichnete Schwingungsprofil mit einer Bibliothek von Schwingungsprofilen zu vergleichen, um einen aktuellen Transportmodus der elektronischen Vorrichtung zu bestimmen.

17. System, umfassend: eine elektronische Vorrichtung, umfassend; ein Eingabegerät, das zum Empfangen eines von einem Benutzer bereitgestellten Passworts betreibbar ist; eine Kamera, mit der der Benutzer fotografiert werden kann; einen Prozessor, der betriebsbereit ist, um: festzustellen, dass eine vorbestimmte Anzahl von falschen Passwörtern nacheinander empfangen wurde; Weisen Sie die Kamera an, ein Foto des Benutzers aufzunehmen. und Erzeugen einer Alarmbenachrichtigung als Antwort auf die Bestimmung des Prozessors, wobei die Alarmbenachrichtigung Informationen umfasst, die sich auf die Identität des Benutzers und das Foto des Benutzers beziehen; und Kommunikationsschaltungen, die betreibbar sind, um die Alarmbenachrichtigung an ein entferntes Gerät zu übertragen.

18. System nach Anspruch 17, wobei: die Kamera betreibbar ist, um mehrere Fotografien der Umgebung des elektronischen Geräts aufzunehmen; und wobei der Prozessor ferner funktionsfähig ist, um: jede der mehreren Fotografien zu analysieren, um unterscheidende Landmarken in den Fotografien zu identifizieren; und Bestimmen des Standorts jedes Fotos basierend auf den identifizierten unterscheidenden Orientierungspunkten.

19. System nach Anspruch 17, wobei die Alarmbenachrichtigung über eine der Textnachrichten, Fax, VoIP übertragen wird Anwendung, Instant Messaging-Anwendung, Online-Profilanwendung, Online-Blog-Anwendung und eine Cloud Server.

20. Maschinenlesbare Medien zur Identifizierung nicht autorisierter Benutzer eines elektronischen Geräts, umfassend maschinenlesbar Anweisungen, die darauf aufgezeichnet sind, um festzustellen, ob ein aktueller Benutzer des elektronischen Geräts nicht autorisiert ist Benutzer; Sammeln von Informationen in Bezug auf den Betrieb des elektronischen Geräts durch den nicht autorisierten Benutzer als Antwort zu bestimmen, wobei der Vorgang des nicht autorisierten Benutzers Vorgänge umfasst, die nicht in Zusammenhang stehen Authentifizierung; und Übermitteln einer Warnmeldung an eine verantwortliche Partei als Antwort auf das Sammeln.

21. Maschinenlesbare Medien nach Anspruch 20, ferner umfassend maschinenlesbare Anweisungen, die darauf aufgezeichnet sind, um: die Identität des aktuellen Benutzers zu bestimmen; Vergleichen der ermittelten Identität mit der Identität eines oder mehrerer autorisierter Benutzer des elektronischen Geräts; und Erkennen, dass die ermittelte Identität nicht mit der Identität von mindestens einem der einen oder mehreren autorisierten Benutzer übereinstimmt.

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